Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge  zwischen dem Auftragnehmer... 

Alexander Tonn
Bergstr. 1 
694932 Hirschberg

... und dem Auftraggeber über handwerkliche Leistungen im Bereich Elektrotechnik, insbesondere Elektroinstallationen, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Fehlersuche, Austausch elektrischer Komponenten sowie die Lieferung und den Einbau von Material, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

(2) Anfragen des Auftraggebers, insbesondere per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon, sind unverbindlich.

(3) Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- die ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,
- die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebots durch den Auftraggeber oder
- den Beginn der Leistungsausführung durch den Auftragnehmer nach entsprechender Beauftragung.

3. Leistungsumfang

(1) Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung ist das individuell erstellte Angebot beziehungsweise die konkrete Auftragsbestätigung.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch gleichwertige Materialien und Lösungen zu verwenden, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Zusätzliche Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind, insbesondere Erweiterungen, Änderungen, Zusatzarbeiten oder Mehraufwand aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten vor Ort, werden gesondert berechnet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt ungehinderten Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten, Anlagen und Anschlussstellen erhält.

(2) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere zu vorhandenen Installationen, bekannten Mängeln, Vorschäden, Besonderheiten der baulichen Situation oder etwaigen Sicherheitsrisiken.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden.

5. Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausgewiesenen Preise.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, Materialeinsatz und gegebenenfalls Anfahrtskosten.

(3) Der Auftragnehmer nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(4) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Bei umfangreicheren Leistungen oder Materialbestellungen kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen, sofern dies vorab vereinbart wurde.

6. Termine & Ausführungsfristen

(1) Vereinbarte Ausführungszeiten und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere Lieferengpässen, Ausfällen von Vorlieferanten, höherer Gewalt, Krankheit, behördlichen Anordnungen oder unvorhersehbaren Gegebenheiten am Einsatzort, verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erkennbare wesentliche Verzögerungen möglichst frühzeitig informieren.

7. Abnahme

(1) Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er die beanstandeten Mängel möglichst konkret mitzuteilen.
 

8. Mängelrechte

(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel nach Möglichkeit unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erfolgen kann.

(3) Hat der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers eigenmächtig Änderungen oder Eingriffe an der Leistung vorgenommen, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Mängel, soweit diese auf dem Eingriff beruhen.

9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wurde, die für die Durchführung des Vertrags besonders wichtig ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei einem solchen Auftrag typischerweise vorhersehbar ist.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Sie gelten außerdem nicht in den Fällen, in denen das Gesetz eine Haftung zwingend vorschreibt.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien, Bauteile und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.

11. Widerrufsrecht

Sofern der Vertrag mit einem Verbraucher im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Auftraggeber hierüber gesondert belehrt.

12. Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Gerichtsstand & anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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